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Teilnahmebedingungen für die
„sebamed Regionalsport Aktion“ Rheinland-Pfalz

Veranstalterin der Aktion ist die Sebapharma GmbH & Co. KG, Binger Straße 80, 56154 Boppard (nachfolgend „Wir“). Die Aktion wird in Kooperation mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz e. V. sowie den Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen durchgeführt (nachfolgend „Kooperationspartner“). Der teilnehmende Verein (nachfolgend „Sie“) stimmt diesen Teilnahmebedingungen zu, indem er im Teilnahmeformular das dafür vorgesehene Kontrollkästchen aktiviert und das Formular absendet.

1. Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Sportvereine mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme erfolgt durch eine Person, die für den Verein vertretungsberechtigt oder von ihm mit der Teilnahme beauftragt ist. Jeder Verein kann nur einmal teilnehmen. Gehen für einen Verein mehrere Teilnahmen ein, wird nur die zuerst vollständig eingegangene Teilnahme berücksichtigt. Eine Korrektur einzelner Angaben durch den Verein bleibt möglich und gilt nicht als weitere Teilnahme. Die im Teilnahmeformular gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Wir und die Kooperationspartner sind berechtigt, die Angaben, insbesondere zum Bestehen des Vereins und zur Mitgliederzahl, zu überprüfen und hierfür einen geeigneten Nachweis anzufordern. Wir sind berechtigt, einzelne Vereine von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Diese sind beispielsweise unzutreffende Angaben, ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder Manipulation.

2. Wie können Sie teilnehmen?

Die Teilnahme erfolgt über das Formular auf unserer Aktionsseite https://sebamed.de/de/info/regionalsport-rph/. Anzugeben sind der zuständige Sportbund, der Vereinsname, eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner, die Vereinsanschrift, eine E-Mail-Adresse und die Mitgliederzahl des Vereins sowie, wenn Sie sich um eine Projektförderung bewerben möchten, eine kurze Beschreibung Ihres Vereinsprojekts (Ziffer 5). Für die Mitgliederzahl genügt Ihre Selbstauskunft, maßgeblich ist der Stand bei Absendung des Formulars. Maßgeblich für die Teilnahme und die Reihenfolge des Eingangs ist der Zeitpunkt des vollständigen Eingangs des Teilnahmeformulars auf unserem Server. Stellt sich bei der anschließenden Überprüfung heraus, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht vorliegen, wird die Teilnahme nicht berücksichtigt. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Diese ist noch keine Zusage eines Produktpakets. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen zur Aktion auf unserer Aktionsseite.

3. In welchem Zeitraum können Sie teilnehmen?

Die Teilnahme ist vom 17.08.2026 bis zum 30.09.2026, 23:59 Uhr deutscher Zeit, möglich.

4. Was erhalten teilnehmende Vereine?

Teilnehmende Vereine erhalten, solange der Vorrat reicht, kostenlos ein sebamed Produktpaket. Die Paketgröße richtet sich nach der Mitgliederzahl des Vereins: Paket 1 bei bis zu 250 Mitgliedern, Paket 2 bei 251 bis 750 Mitgliedern, Paket 3 ab 751 Mitgliedern. Die Zusammensetzung der Produktpakete ist auf der Aktionsseite beschrieben. Wir behalten uns vor, einzelne Produkte bei Nichtverfügbarkeit durch gleichartige Produkte vergleichbaren Werts zu ersetzen. Die Anzahl der Produktpakete ist je Paketgröße begrenzt. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Teilnahmen je Paketgröße. Ist das Kontingent einer Paketgröße erschöpft, besteht kein Anspruch auf ein Produktpaket. Stellt sich heraus, dass der Verein aufgrund seiner Mitgliederzahl einer anderen Paketgröße zuzuordnen ist, wird die Teilnahme dem zutreffenden Kontingent zugeordnet. Ist dieses bereits ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf ein Produktpaket. Der Versand erfolgt per Post an die im Formular angegebene Adresse, voraussichtlich im September und Oktober 2026. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse sind Sie selbst verantwortlich. Kann der Versand aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben nicht erfolgen, sind wir nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen oder einen erneuten Versand einzuleiten. Ein Anspruch auf Barauszahlung, auf eine bestimmte Zusammenstellung des Produktpakets oder auf den Umtausch einzelner Produkte gegen andere Produkte besteht nicht.

5. Das Förderprojekt

Zusätzlich können Sie sich mit einer kurzen Beschreibung eines Vereinsprojekts um eine von vier Projektförderungen in Höhe von jeweils 2.500 Euro bewerben, etwa für Maßnahmen zur Nachwuchsförderung, neue Trainingsmaterialien, die Modernisierung der Vereinsinfrastruktur oder Projekte für ein aktives Vereinsleben. Die Bewerbung um eine Projektförderung ist unabhängig davon möglich, ob Sie ein Produktpaket erhalten. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Landessportbundes Rheinland-Pfalz und von sebamed wählt nach dem Ende des Teilnahmezeitraums vier Vereine aus. Maßgeblich sind insbesondere der Beitrag des Projekts zum Vereinsleben und zum Breitensport sowie seine Umsetzbarkeit. Die Entscheidung der Jury darüber, welche Bewerbungen den Vorzug verdienen, ist gemäß § 661 Absatz 2 BGB für die Beteiligten verbindlich. Die ausgewählten Vereine werden per E-Mail benachrichtigt und müssen die Annahme der Förderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kontaktieren wir den Verein erneut und setzen eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist können wir die Förderung einem anderen von der Jury benannten Verein zusprechen. Die Übergabe des Förderbetrags erfolgt symbolisch im Rahmen eines Übergabetermins, den wir gemeinsam mit dem Verein und dem Landessportbund Rheinland-Pfalz abstimmen, voraussichtlich im Herbst 2026. Der Förderbetrag wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Übergabetermin auf ein vom Verein mitgeteiltes Vereinskonto überwiesen. Der Übergabetermin findet als presseöffentliche Veranstaltung statt. Im Rahmen des Termins können Übersichts- und Veranstaltungsaufnahmen sowie nicht gezielt auf einzelne Personen ausgerichtete Gruppenaufnahmen angefertigt werden, die den Termin und die Übergabe als solche dokumentieren. Filmaufnahmen schließen den dabei aufgezeichneten Ton ein. Wir und die Kooperationspartner verwenden diese Aufnahmen für die Berichterstattung über die Aktion in Pressemitteilungen, auf unseren Internetseiten und in unseren Social-Media-Kanälen (Ziffer 6). Die anwesenden Personen werden vor Ort gesondert über die Aufnahmen und ihre Datenschutzrechte informiert. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen zur Aktion. Anwesende Medienvertreterinnen und Medienvertreter berichten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung über den Termin. Gezielte Einzel-, Gruppen- und Porträtaufnahmen sowie namentliche Zitate fertigen und veröffentlichen wir nur auf Grundlage gesonderter Einwilligungen. Ein Formular hierfür stellen wir zur Verfügung. Identifizierbare Aufnahmen minderjähriger Personen werden nur angefertigt und veröffentlicht, wenn die hierfür erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Der Verein wirkt darauf hin, dass an dem Termin mindestens eine für ihn handelnde Person teilnimmt. Kommt ein Übergabetermin aus Gründen, die der Verein zu vertreten hat, nicht bis zum 31.12.2026 zustande, verfällt der Anspruch auf die Förderung. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Förderung einem anderen von der Jury benannten Verein zuzusprechen. Die Förderung ist für das in der Bewerbung beschriebene Vereinsprojekt bestimmt. Für eine etwaige Versteuerung ist der Verein selbst verantwortlich.

6. Veröffentlichung der ausgewählten Vereine

Im Fall der Auswahl veröffentlichen wir und die Kooperationspartner den Vereinsnamen sowie eine Kurzbeschreibung des geförderten Projekts in Pressemitteilungen, auf unseren Internetseiten und in unseren Social-Media-Kanälen. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen zur Aktion. Für Bild- und Filmaufnahmen des Übergabetermins gilt Ziffer 5. Gezielte Einzel-, Gruppen- und Porträtaufnahmen sowie namentliche Zitate einzelner Personen fertigen und veröffentlichen wir nur mit deren gesonderter Einwilligung.

7. Vorbehaltsklausel

Wir sind berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund zu ändern, vorübergehend auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen, nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand gewährleistet werden kann, insbesondere bei erheblichen technischen Störungen, Manipulationen, behördlichen oder gesetzlichen Vorgaben sowie in Fällen höherer Gewalt. Die teilnehmenden Vereine werden hierüber in geeigneter Weise informiert. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt, soweit nicht der Grund für die Änderung oder Beendigung auch ihrer Erfüllung entgegensteht.

8. Kooperationspartner

Die Aktion wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern beworben und durchgeführt. Veranstalterin im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ausschließlich die Sebapharma GmbH & Co. KG. Die Kooperationspartner unterstützen die Aktion insbesondere bei der Bewerbung und der Überprüfung der Teilnehmerangaben. Der Landessportbund Rheinland- Pfalz wirkt darüber hinaus bei der Auswahl der geförderten Vereine durch die Jury mit.

9. Sonstiges

Fragen zur Aktion können Sie an info@sebamed.de richten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.